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Die neue Chancenkarte soll Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland machen – das müsst ihr darüber wissen will

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Die neue Chancenkarte soll Deutschland attraktiver für Fachkräfte aus dem Ausland machen – das müsst ihr darüber wissen will

Fachkräftemangel: Eine neue „Chancenkarte“ soll Deutschland attraktiver für Talente aus dem Ausland machen.
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Der Mangel an Arbeits- und Fachkräften ist eines der größten Risiko für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und soziale Sicherheit in Deutschland.

Am dem 1. Juni soll eine neue „Chancenkarte“ Deutschland daher attraktiver für Fachkräfte und Talente aus dem Ausland machen. Sie erleichtert die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern.

Wie genau soll das funktionieren? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zu neuen Chancenkarte.

Viele Branchen und Berufen funktionieren in Deutschland längst nur dank Zuwanderern aus dem Ausland. Trotzdem wächst die Fachkräftelücke. Unternehmen fehlen bereits jetzt über eine Million geeignete Beschäftigte. Ökonomen sehen den Arbeits- und Fachkräftemangel als wichtigstes Risiken für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und soziale Sicherheit in Deutschland. Damit die Lücke nicht noch größer wird, tritt am 1. Juni eine Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Dazu gehöht auch die neue Chancenkarte, die Deutschland für gut ausgebildete Arbeitskräfte und junge Talente attraktiver machen soll. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu der Reform:

Wie viele Fachkräfte fehlen in Deutschland? 

Sieben Millionen Fachkräfte müssten wegen des Älterwerdens der Gesellschaft bis 2035 ersetzt werden, sagt Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Besonders gravierend ist der Mangel in Gesundheitsberufen und der Gastronomie. IT-Fachleute fehlen in vielen Unternehmen und Behörden. Bei den Jobcentern sind rund 700.000 offene Stellen gemeldet. In Umfragen sagen Unternehmen jedoch, dass sie für rund 1,7 Millionen offene Stellen keine geeigneten Bewerber finden.

Die Lücke wächst. Denn die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer gehen in den kommenden Jahren in den Ruhestand. Aus den jüngeren Generationen starten weniger Menschen neu in das Berufsleben. Auch Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) fürchtet, dass immer mehr Stellen und Ausbildungsplätze offen bleiben. Diese besetzen zu können, entscheide darüber, „ob Deutschland wächst und der Wohlstand im Lande sich mehren kann beziehungsweise erhalten wird“.

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Was ist ab 1. Juni neu?

Neu im Gesetz ist die „Chancenkarte“. Sie richtet sich an Menschen außerhalb der Europäischen Union. Die Chancenkarte ist ein neues Instrument im Aufenthaltsgesetz. Sie soll den Zuzug qualifizierter Arbeitskräfte nach Deutschland erleichtern. Anders als bisher ist ein Vertrag mit einem Arbeitgeber in Deutschland keine Voraussetzung mehr für einen Zuzug, wenn andere Voraussetzungen erfüllt werden.

Ausgeweitet werden außerdem die Möglichkeiten für Arbeitskräfte aus den Westbalkanstaaten, für einen Job nach Deutschland zu kommen. Davon können dann auch Ungelernte profitieren. Allerdings müssen alle, die über die sogenannte Westbalkanregelung einreisen wollen, weiterhin vorab einen Arbeitsvertrag nachweisen. Die Westbalkanregelung gilt als großer Erfolg.

Wie funktioniert die Chancenkarte?

Voraussetzungen für den Zuzug sind eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss im Herkunftsland sowie Sprachkenntnisse in Deutsch oder Englisch. Je nach Sprachkenntnis, Berufserfahrung, Alter und Deutschlandbezug bekommen Interessierte Punkte. Ab einer bestimmten Punktzahl erhalten sie die Chancenkarte. Auch für Qualifikationen in Berufe, in denen in Deutschland besonders viele Arbeitskräfte fehlen, gibt es Punkte. Haben sie eine Chancenkarte, können Nicht-EU-Ausländer nach Deutschland kommen und haben hier dann ein Jahr lang Zeit, einen festen Job zu suchen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine einmalige Verlängerung um zwei Jahre möglich.

Was ist neu bei der Westbalkanregelung?

Diese Regelung erleichtert bereit jetzt den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Bislang werden für Arbeitskräfte aus diesen Staaten, die eine Jobzusage haben, von der Bundesagentur für Arbeit pro Jahr 25 000 Genehmigungen vergeben. Dieses Kontingent soll auf 50 000 Zustimmungen jährlich verdoppelt werden.

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Was gilt im Fachkräfteeinwanderungsgesetz bisher ?

Das Gesetz gibt es bereits seit März 2020. Es war seinerzeit von der Koalition aus CDU/CSU und SPD beschlossen worden, um den Zuzug qualifizierter Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu fördern. Nach Einschätzung von Experten blieb seine Wirkung wegen der Reisebeschränkungen in der Corona-Pandemie, aber auch wegen des bürokratischen Aufwands begrenzt. Im vergangenen November trat dann der erste Teil der von der Ampel-Koalition beschlossenen Reform in Kraft. Er umfasste vor allem Erleichterungen bei der „Blauen Karte EU“ und für anerkannte Fachkräfte.

Seit März gibt es zudem Erleichterungen für Zuwanderer mit berufspraktischer Erfahrung. Fachkräfte mit Abschluss und Berufserfahrung können ohne vorherige formale Anerkennung ihrer Abschlüsse einreisen und hier arbeiten. Das soll Bürokratie sparen und Verfahren verkürzen. Voraussetzung ist ein Arbeitsplatz in Deutschland mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 40 770 Euro. Bei Tarifbindung des Arbeitgebers genügt eine Entlohnung entsprechend dem Tarifvertrag. Um auch zeitweilig besonders hohe Arbeitskräftebedarf abzudecken wurde eine kurzzeitige Beschäftigung ermöglicht. Die Bundesagentur für Arbeit hat hierfür für das Jahr 2024 ein Kontingent von 25 000 festgelegt.

Wie steht Deutschland im Wettbewerb um Fachkräfte da?

Im Vergleich zu anderen Einwanderungsländern ist die Steuern- und Abgabenlast in Deutschland relativ hoch. Das schreckt besonders Hochqualifizierte ab. Außerdem hat sich herumgesprochen, dass es in einigen Ballungsgebieten schwierig ist, Wohnungen zu finden. Aus einigen Kommunen war zuletzt zu hören, Vermieter würden bei Zuwanderern teilweise nach einer Bürgschaft des Arbeitgebers fragen.

Sind weitere Reformen bei der Zuwanderung geplant?

„Wir sind als Gesetzgeber aber auch noch nicht ans Ende gekommen“, meint Ann-Veruschka Jurisch, Innenexpertin der FDP. „Wir haben uns vorgenommen, das Ausländerrecht zu vereinfachen; das bleibt weiterhin eine offene Aufgabe.“ Hoffnungen setzt sie in eine schnellere Bearbeitung von Anträgen potenzieller Erwerbsmigranten. Das Auswärtige Amt leiste hier bereits Pionierarbeit. Das sei auch notwendig – heutige Wartezeiten von über einem Jahr könne sich Deutschland nicht leisten.

dpa/ro

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