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Verkaufsverbot für beliebte Handys: Diese Geräte sind jetzt in Deutschland tabu

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Verkaufsverbot für beliebte Handys: Diese Geräte sind jetzt in Deutschland tabu

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Die Auswahl an Handys in Deutschland wird kleiner. Das Landgericht München I hat in einem Urteil Motorola mit einem Verkaufsverbot belegt. Auch ein weiterer Hersteller ist betroffen.

Darf vorerst nicht mehr in Deutschland verkauft werden: das Motorola Moto G54. (Quelle: Netzwelt)
  • Motorola darf derzeit keine Handys in Deutschland verkaufen.
  • Grund ist ein verlorener Patentstreit vor dem Landgericht München.
  • Das Verkaufsverbot betrifft auch Laptops und Tablets mit Mobilfunkmodul des Mutterkonzerns Lenovo.

Wer die Webseite von Motorola aufruft, wird derzeit hierzulande keine Handys zu Gesicht bekommen. Lediglich Zubehör wie die Moto Buds+ listet das Unternehmen hier derzeit auf und das hat einen Grund: Motorola-Smartphones dürfen aktuell nicht in Deutschland verkauft werden. Denn der Mutterkonzern Lenovo hat am 2. Mai vor dem Landgericht (LG) München I einen Patentstreit verloren.

Die Richter sprachen Lenovo schuldig, mit seinen Produkten gegen ein Patent der InterDigital Technology Corporation zu verletzten. Deshalb muss Lenovo in Deutschland den Verkauf aller Produkte mit WWAN-Modul stoppen. Das betrifft dem Hersteller zufolge Motorola-Smartphones sowie alle mobilfunkfähigen Laptop-PCs, Laptop/Tablet-Hybridgeräte, Desktop-PCs und Workstations sowie Tablet-Computer von Lenovo.

Motorola-Smartphones aus dem Verkehr gezogen

Allerdings könnt ihr aktuell im Handel immer noch entsprechende Geräte finden und kaufen. So listen Media Markt und Amazon beispielsweise weiterhin Motorola-Handys. Mit dem Moto G84 führt derzeit auch ein Motorola-Handy die Smartphone-Verkaufscharts von Amazon an.

Auf der deutschen Motorola-Webseite findet ihr aktuell keine Handys mehr, nur noch Zubehör.
Auf der deutschen Motorola-Webseite findet ihr aktuell keine Handys mehr, nur noch Zubehör. (Quelle: Motorola.de)

Dies könnte sich aber in den nächsten Wochen ändern. In einem ähnlichen Fall erwirkte Nokia zunächst einen Verkaufsstopp von Oppo- und OnePlus-Geräten über die deutschen Online-Shop der Hersteller, einige Monate später ließ Nokia gerichtlich auch den Verkauf über Dritthändler stoppen. Zudem könnte es sein, dass den Händlern schlicht und einfach die Ware ausgeht, weil Motorola beziehungsweise Lenovo nicht nachliefern darf.

Das letzte Wort in diesem Rechtsstreit ist so oder so aber noch lange nicht gesprochen. Lenovo erklärte gegenüber Netzwelt das Urteil anfechten zu wollen. Der Hersteller wirft der InterDigital Technology Corporation vor gegen die FRAND-Bedingungen zu verstoßen, die Patentinhaber verpflichten Schlüsseltechnologien zu fairen Konditionen allen zugänglich zu machen. Das komplette Statement von Lenovo findet ihr nachfolgend:

As a global technology leader Lenovo respects the effort and investment that drive innovation, and we are both a licensor and a willing licensee of intellectual property. Regarding the Interdigital (IDC) case, we respect the Munich Court’s decision but do not agree with it given our belief that IDC has violated its own legal obligations to license its technology on Fair, Reasonable and Non-Discriminatory (FRAND) terms to either Lenovo or our third-party suppliers. Access to standardized technology on FRAND terms is critical to the future of the global tech industry; we will continue to fight for transparency in licensing negotiations and against companies seeking excessive rates for their patent portfolios. Innovation must be both accessible and affordable, and IDC’s unreasonable global patent licensing behaviors and fees disadvantage German customers, especially consumers by reducing access to the latest technologies and driving up prices for tech products. We look forward to the next stage of the proceedings and our appeal.

Lenovo

Nicht nur mit dem Motorola-Fall sorgt das LG München I derzeit für Schlagzeilen. In einem weiteren Patentstreit hat das Gericht die Zerstörung aller Samsung Galaxy-Handys angeordnet. Das Urteil wurde jedoch noch nicht vollstreckt, da der Kläger anders als im Falle von Motorola keine Sicherheitsleistung hinterlegt hat.

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